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12 häufige Abmahngründe für Onlineshops – so schützen Sie sich vor Abmahnungen

Zu den ärgerlichsten Dingen im Onlinegeschäft zählt sicherlich das Thema Abmahnungen. Sie sind ein beliebtes Mittel, um die Konkurrenz zu einem fairen Wettbewerb zu zwingen. Wir haben für Sie eine Übersicht der häufigsten Fehler, die zu Abmahnungen führen können, zusammengestellt.

Fehlerhaftes Impressum
Ein häufiger Grund ist nach wie vor Fehler bei den Angaben im Impressum. Dies muss nach $5 Telemediengesetz beinhalten:

  • Vor- und Zuname des Shopbetreibers
  • Wohnanschrift bzw. Niederlassung
  • Kontaktmöglichkeiten via Telefon und E-Mail
  • Details zur Rechtsform
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden
  • Registernummer und zuständige Registeramt (falls Eintragung im Handelsregister erfolgt ist)


Wichtig ist auch zu beachten, dass das Impressum auf jeder Seite des Shops leicht aufzufinden ist.

Werbung mit versichertem Versand
Es handelt sich hierbei um Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Den Kunden wird suggeriert, dass sie in diesem Shop einen besonderen Vorteil haben. Sollte der gekaufte Artikel während des Transportes beschädigt werden oder verloren gehen, tragen dabei aber immer die Händler*innen das Transportrisiko. Händler*innen müssen in jedem Fall Ersatz leisten, egal ob die Ware unversichert oder versichert versendet wurde.

Werbung mit Garantie
Oft findet man in Onlineshops Aussagen wie „2 Jahre Garantie“. Rechtswidrig ist diese Aussage im Onlineshop, wenn die wichtigen Fragen wie was im Garantiefall zu tun ist, welche Schäden von der Garantie abgedeckt werden und eine Kontaktmöglichkeit des Garantiegebers, nicht im Shop zu finden sind.

Fehlende Grundpreisangabe
Ein weiterer häufiger Abmahngrund sind fehlerhafte Grundpreisangaben. Der Grundpreis eines Produktes muss, wenn es nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche angeboten wird, immer mit angegeben werden. Die Grundpreisangabe muss unter anderem erfolgen bei Lebensmitteln, Gartenartikeln, Näh- und Bastelbedarf sowie Drogerieprodukte und muss immer beim Gesamtpreis vorzufinden sein.

Preisangaben EU
Für Händler*innen, die in ihrem Shop Ware auch im EU-Ausland anbieten, müssen seit der Umsatzsteuerreform 2021 bei der Preisangabe beachten, dass diese den unterschiedlichen Steuersatz der Länder, in die die Ware verkauft wird, beträgt.

Eigenschaften der Ware
Seit der neuen Verbraucherrichtlinie sind Händler*innen verpflichtet, die wesentlichen Eigenschaften der Produkte oder Dienstleistungen aufzuführen. Allerdings gibt es keine allgemeingültigen Vorschriften hierzu. Als Faustregel gilt, dass es sich hier um die für Verbraucher kaufentscheidungsrelevanten Informationen wie Qualität und Brauchbarkeit des Produktes handelt. Darunter sind Produktbezeichnung, Herstellerangabe, Produktabbildung, Maß- und Mengenangaben und Textilkennzeichnung zu verstehen.

Lieferzeiten
Es besteht die gesetzliche Pflicht, den Kunden in Onlineshops einen Liefertermin für den angebotenen Artikel zu nennen. Die Angabe „Lieferung erfolgt in der Regel in ein bis zwei Werktagen“ ist unzulässig. Von den Gerichten wurde die Angabe „Lieferzeit ca. zwei bis vier Werktage“ als zulässig eingestuft.

Verpackungsgesetz
Jeder der systembeteiligte Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich bei der LUCID Datenbank registrieren (Datenbank ist für jeden einsehbar). Die Registrierung ist kostenfrei. Eine Lizenzierung der Verpackungen bei einem dualen System reicht nicht aus. Die Lucid Anmeldung ist zwingend notwendig.

Fehlende Datenschutzangaben
Bei gewerblichen Websites müssen die Nutzer*innen über datenschutzrechtliche Belange wie z. B. die Verwendung von Cookies, Verwendung der Daten für Marketingzwecke, Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte aufgeklärt werden. Außerdem muss die Datenschutzerklärung über die Nutzung von Tracking-Tools und Plug-Ins aufklären.

Link auf OS-Plattform fehlt
Seit 2016 müssen Online-Händler*innen auf die EU-Plattform für die Online-Streitbelegung verlinken. Der Link muss leicht zugänglich sowie unbedingt verklinkt sein.

Urheberrechtsverletzungen durch Nutzung von Fotos und Grafiken
Bei Verwendung von Fotos und Grafiken in Onlineshops oder auf Websites, sollte sichergestellt werden, dass dafür auch die Nutzungsrechte/Lizenz vorliegt. Auch bei kostenlosem Bildmaterial sind Online-Händler*innen nicht vor Abmahnungen sicher, wenn der Urheber des Fotos nicht richtig angegeben wurde.

Verletzung des Markenrechts
Markenabmahnungen sind für Online-Händler*innen besonders ärgerlich, da die Verletzung oft durch versehentliches oder ungewolltes Handeln passiert. Aber auch weil die Streitwerte meist zwischen 50.000 und 150.000 EUR liegen.
Gründe für Verletzung der Markenrechte können beispielsweise sein:

▪ unberechtigte Verwendung fremder Markennamen in Google Adwords
▪ unberechtigte Verwendung von Markennamen im Angebotstitel oder in der Angebotsbeschreibung bei amazon oder Ebay
▪ unberechtigte Nutzung einer fremden Marke im eigenen Domain-Namen
▪ Anbieten von gefälschter Markenware (Grauimporte und Plagiate)

Zum Thema Markenrechte informieren wir Sie gerne in diesem Blogeintrag ausführlicher.

© vladwel - stock.adobe.com

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