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Amazon Händler*innen haften für automatische Zuordnung fremder Produktbilder

Das Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2016 (Aktzenzeichen: I ZR 140/14) sorgte bei den amazon Verkäufer*innen damals schon für Aufruhr: Händler*innen, die beim Marktplatz-Riesen amazon Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs-und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote. Das gilt auch, wenn die Änderung von einem Dritten (Konkurrenten oder amazon selbst) vorgenommen werden. 

Die neueste Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt verschärft dieses Urteil nun. Händler*innen müssen ihre Angebote regelmäßig darauf kontrollieren, ob die werbenden Bilder auch den verkauften Artikeln entsprechen. Dass Händler*innen sich an ein bestehendes Angebot anhängen und sie somit auf die Bilderauswahl keinen Einfluss haben, ändert an der aktuellen Rechtssprechung nichts.

Verkäufer*innen auf amazon ist es zuzumuten, ihre Angebote regelmäßig zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen wurden. 

Notwendig sei laut Gericht, eine Überprüfung der eigenen Angebote einmal am Tag, von Montag-Freitag. Dies sollte schriftlich dokumentiert werden, um sich im Zweifelsfall entlasten zu können.

© Julien Eichinger - stock.adobe.com

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