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Wann darf mit fremden Marken im Online-Handel geworben werden?

Nach dem Markengesetz (MarkenG) haben Markeninhaber ein ausschließliches Recht an eingetragenen Marken. Die Marke wird geschützt, indem dem Markeninhaber diverse Rechte und Ansprüche eingeräumt wird.

Online-Händler*innen dürfen fremde Marken nutzen, um auf die von ihnen vertriebenen Produkte hinzuweisen. Denn wenn Waren in Europa vertrieben werden, tritt die sogenannte Erschöpfung ein. Deshalb kann ein Markeninhaber Händler*innen nicht untersagen, deren Marke zu nutzen, allerdings ist dies an gewisse Bedingungen geknüpft. Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkle mit dem Umgang von fremden Marken im Online-Handel.

Metatags und AdWords

Unter anderem kann die Nutzung mit der geschützten Marke bei Metatags im Quellcode, Domainnamen und Werbung mit Keywords zu Markenrechtsverletzungen führen. Bedenklich wird es dann, wenn bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) fremde Marken als Meta-Tag verwendet werden. Genutzt werden dürfen im nicht sichtbaren Teil einer Website (Quelltext) nur Marken, wenn diese Webseite auch tatsächlich Produkte dieser Marke anbietet (Wiederverkäufer) oder wenn auf eine Kompatibilität mit dem Markenprodukt hingewiesen wird. Wenn Händler*innen mit einer geschützten Marke als Keyword in AdWord-Anzeigen werben möchte, so muss diese Anzeige ausdrücklich als Anzeige gekennzeichnet sein und sich deutlich von der Trefferliste in den Suchergebnissen abheben. Die AdWords-Anzeige darf die Marke selbst inhaltlich allerdings nicht enthalten.

 Vertrieb von Ersatzteilen und Zubehör für fremde Originalprodukte

Der Vertrieb von Zubehör und Ersatzteile für fremde Originalprodukte ist also zulässig. Im Markenschutzgesetz wird den Herstellern von Zubehör und Ersatzteilen einen gewissen Schutz vor den Markeninhabern gestattet. Allerdings gibt es auch hier bestimmten Voraussetzungen unter denen Händler die fremde Marke verwenden dürfen:

  • die Original-Marke darf nur beschreibend genutzt werden („kompatibel mit“)
  • Die Original Marke zu der das Produkt passt, darf nur verwendet werden, wenn es zur Bestimmung des Artikels passt und notwendig ist.
  • Die Nennung der Original-Marke darf nicht den Anschein haben, dass der Hersteller des Zubehörs auch der Hersteller der Originalprodukte ist.


Weiß-auf-Weiß-Schrift

Eine fremde Marke darf nicht in weißer Schrift auf weißem Grund (hidden content) abgebildet werden. Ein Internetnutzer nimmt die weiße Schrift zwar nicht wahr, aber das Verwenden der fremden Marke in dieser Form wurde zur Beeinflussung des Suchmaschinenrankings verwendet und ist somit nicht erlaubt.

Vorsicht ist also bei der Verwendung von Markennamen in den Metatags, AdWords-Anzeigen sowie im Quelltext geboten. Werden potenzielle Kunden nur auf andere Produkte umgeleitet, ist die Markennutzung unzulässig, denn ohne die unrechtmäßige Verwendung der fremden Marke wären die Kunden nicht auf die Website gekommen.

© zhaluldesign - stock.adobe.com

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