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Machen Sie sich bereit für den Brexit – das sollten amazon Händler jetzt wissen

Was Sie zur Vorbereitung auf eine kommende Zollgrenze zu Großbritannien wissen und in die Wege leiten sollten.

Der Brexit stellt uns alle vor neue Herausforderung. Zwar hat Großbritannien die EU bereits formal am 31. Januar 2020 verlassen, wendet aber weiterhin die Regeln der Europäischen Union an. Ab dem 1. Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich offiziell die Zollunion und den EU-Binnenmarkt verlassen. Auch wenn ein Abkommen weiterhin verhandelt wird, hat Großbritannien bereits bestätigt, dass es eine Zollgrenze zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich geben wird. Dies wirkt sich auf Händler sowohl beim Versand nach UK und auch dem Lagern von Artikeln in einem UK Logistikzentrum aus.

Wie wirkt sich nun der Versand durch amazon aus und wie können Sie sich vorbereiten?

Exakt zum Jahreswechsel stoppt amazon alle Bestandsumlagerungen innerhalb des PanEU Programmes. Nicht nur britische Händler können somit den Zugang zu EU-weiten Amazon Markplätzen verlieren, auch deutsche und europäische Verkäufer bekommen Probleme beim Verkauf ihrer Produkte aufgrund der neuen Zollgrenzen. Die drei wichtigsten Änderungen seitens amazon im Detail:

Ab Samstag, 14. November 2020 sind Remissionsaufträge für grenzüberschreitende Lagerbestände nicht mehr möglich. Das heißt, in britischen Versandzentren können Händler nur noch eine britische Rücksendeadresse angeben. Für Lagerbestand in der EU nur noch eine Adresse in der EU und nicht mehr in Großbritannien.

Ab 18. Dezember 2020 werden Warentransfers im Rahmen des Paneuropäischen Versand durch Amazon zwischen UK und der EU gestoppt. Das bedeutet, dass Sendungen an EU Versandzentren nicht mehr automatisch auch nach UK geschickt und dort eingelagert werden können. Für Händler heißt das, dass dieser selbst die Lagerbestände in ein Logistikzentrum in Großbritannien als auch an ein Logistikzentrum in der EU versenden muss. Die automatische Verteilung wird dann nicht mehr funktionieren. Das PanEU Programm wird weiterhin von amazon innerhalb des europäischen Festlandes (für Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien) fortgeführt. Lagerbestand, der vor dem 18. Dezember 2020 in Großbritannien platziert wurde, kann weiterhin für Kundenbestellung dort gelagert werden.

Ab Montag, 21. Dezember 2020 wird die grenzüberschreitende Lieferung für das Europäische Versandnetzwerk (EFN) und PanEU reduziert und endet am 28.12.20 komplett. Bisher haben UK-Kunden, die eine Bestellung bei einem Händler tätigten, das Produkt auch erhalten, wenn es einen Lagerbestand nur in einem EU Versandzentrum gab. Ab dem 21. Dezember 2020 kann dies so nicht mehr ausgeführt werden. Eine Bestellung kann künftig nur erfüllt werden, wenn der Lagerbestand auch ausschließlich in einem Logistikzentrum in UK gewährleistet ist. Gibt es keinen Lagerbestand in Großbritannien, kann ein UK-Kunde auch keine Bestellung tätigen. Möchte ein Händler weiterhin im Vereinigten Königreich verkaufen, ist noch genug Zeit die Lagerbestände in einem britischen Logistikzentrum aufzufüllen. So ist es also nötig, vor dem amazon Annahmeschluss zu beginnen, die Lagerbestände aufrecht zu erhalten und zwar auf beiden Seiten der Grenze sowohl in UK als auch in der EU. Mit dieser Vorgehensweise sind die Händler in den ersten Wochen des neuen Jahres gut aufgestellt.

Ab dem 01. Januar 2021 müssen Händler die Ausfuhrzollanmeldung für Waren, die das Vereinigte Königreich verlassen und Einfuhrzollanmeldung zur Warenabfertigung in die EU abgeschlossen haben. Der Händler wird dann als Exporteur und auch als Importeur der Waren angesehen und ist für die Einfuhrumsatzsteuer und die geltenden Zölle verantwortlich. Es ist auch möglich, eine dritte Partei zu beauftragen (Zollmakler, Agenturen, Steuerberater), die die Zollanmeldungen in dem Namen des Händlers abgibt. Amazon stellt auch den Zugriff auf relevante und geprüfte Anbieter zur Zollabfertigung über das Service Provider Netzwerk zur Verfügung. Eigene selbstgewählte Partner sind aber selbstverständlich auch möglich.

Da die Zollabfertigung ein sehr komplexer Vorgang ist, stellen wir hier eine Übersicht der laut amazon benötigten Unterlagen zusammen:

• Britische Umsatzsteuernummer (es empfiehlt sich, den Registrierungsprozess baldmöglichst zu beginnen, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann)
• EORI-Nummer (sowohl für GB als auch für die EU, Beantragung online möglich)
• HS-Codes (Code, der die Ware für den Import und Export klassifiziert)
• Herkunftsland
• Lizenzen (z. B. Eigentumsrechte, Zertifikate)
• Handelsrechnung

In Zukunft sind also die Händler selbst für das Verbringen der Ware über die Zollgrenze verantwortlich, müssen alle rechtlichen Vorgaben erfüllen und können dann nicht mehr länger das weitverzweigte Logistiknetzwerk von amazon nutzen. Amazon unterstützt seine Verkaufspartner mit Brexit Hilfeseiten im Seller Central und wird künftig regelmäßig per E-Mail über neue Details zum Brexit informieren.

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