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Gewichtskennzeichnungspflicht bei Paketen über 10 kg: Wenn es mal schwerer wird

Sie sind sicherlich bereits über die Vorschriften für Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg informiert. Dennoch möchten wir Ihnen hier die wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen, um etwaige Verzögerungen in Ihrem E-Commerce-Betrieb zu vermeiden.

Die Modernisierung des Postgesetzes: Gewichtskennzeichnung bei Paketen über 10 kg
Laut dem neuen Postgesetz müssen Pakete, die mehr als 10 kg oder über 20 kg wiegen, klar und verständlich mit einem sichtbaren Hinweis auf das erhöhte Gewicht versehen werden. Diese Regelung dient dazu, die Zustellkräfte aller Logistikunternehmen zu entlasten.

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Informationen für den Versand Ihrer Pakete:

 Zu kennzeichnende Produkte

  • DHL Paket
  • DHL Paket International
  • DHL Paket Produktionsbasierte Abrechnung
  • DHL Paketmarke International
  • DHL Paketmarke

 

Keine Kennzeichnung von

  • DHL Retouren

 

Kennzeichnungen auf dem Label wie folgt: 

 

Ihre 3-PUNKTE CHECKLISTE für den Versand von ordnungsgemäß gekennzeichneten Paketen:

  1. Korrekte Gewichtsübermittlung in den PAN-Daten
  2. Druck und Aufbringen der korrekten Kennzeichnung auf dem Label
  3. Korrekt gekennzeichnete Pakete mit erhöhtem Gewicht bei DHL einliefern

 

HINWEIS

Ab dem 01. April 2025 werden für falsche/fehlende Gewichtsangaben und/oder fehlende/falsche Kennzeichnung Aufwandsentschädigungen erhoben! Dies ist auch bei  Wettbewerbern von DHL der Fall. 

 

Seit Okt. 2024 ist die Kennzeichnung über DHL-Systeme bereits verfügbar (GeschäftskundenportalVersenden / API).

In Ausnahmefällen ist ein Aufkleber nutzbar, der im Post & DHL Geschäftskundenportal gegen Entgelt zu bestellen ist.

Auf dem Infoblatt unseres Partners DHL finden Sie alle Angaben nochmals zusammengefasst.

 

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