Mit der Einführung der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) am 13. Dezember 2024 kommen auf Sie als Onlinehändler neue Pflichten und damit jede Menge Aufwand zu. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass Verbraucherprodukte nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese auch sicher sind. Aber auch die Bereitstellung von korrekten und vollständigen Produkt- und Herstellerinformationen wird mit der GPSR verpflichtend.
Wer ist von der Produktsicherheitsverordnung betroffen?
- Hersteller
- Importeure
- Händler (physische Geschäfte)
- Onlineshops und Marktplätze wie beispielweise Amazon
Wichtige Pflichten für Onlinehändler
Überwachung der Produktsicherheit
Onlinehändler müssen sicherstellen, dass alle auf ihrer Plattform angebotenen Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Das schließt auch die Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen ein, die in der Sprache des Zielmarktes verständlich sein müssen.
Rückrufmanagement
Im Falle eines Produktrückrufs sind Onlinehändler verpflichtet, die betroffenen Verbraucher:innen aktiv zu informieren. Sie müssen sicherstellen, dass unsichere Produkte schnellstmöglich aus dem Angebot entfernt werden.
Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit
Händler müssen in der Lage sein, die Herkunft der von ihnen vertriebenen Produkte zurückzuverfolgen. Dies umfasst die Angabe von Lieferanten und Herstellern, um die Marktüberwachung zu unterstützen.
Pflichten bei der Zusammenarbeit mit Fulfillment-Dienstleistern und Plattformen
Auch Fulfillment-Dienstleister und Betreiber von Online-Marktplätzen werden stärker in die Pflicht genommen. Onlinehändler, die solche Services nutzen, müssen sicherstellen, dass diese ebenfalls die GPSR-konformen Sicherheitsstandards umsetzen.
Cybersicherheitsaspekte
Für Produkte mit digitalen Funktionen müssen Händler sicherstellen, dass diese keine Sicherheitsrisiken durch mangelnde Cybersicherheitsmaßnahmen aufweisen. Besonders bei smarten Produkten sind technische Schwachstellen zu beheben.
Für den gilt die Verordnung nicht?
Die GPSR gilt nicht für Produkte, die nicht für Verbraucher bestimmt sind:
- Human- und Tierarzneimittel
- Lebensmittel
- Futtermittel
- Lebende Tiere
- Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Pflanzenschutzmittel
- Antiquitäten
- Luftfahrzeuge
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die GPSR sieht strenge Sanktionen vor, wenn Händler ihre Pflichten nicht erfüllen. Diese reichen von Geldstrafen bis hin zu Vertriebsverboten für unsichere Produkte. Es ist essenziell für Sie als Onlinehändler, ihre Prozesse und Systeme frühzeitig anzupassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
➡️ OscWare erfüllt bereits jetzt die Funktion der Zuordnung und Übertragung der notwendigen Informationen an die Marktplätze, um die GPSR korrekt umzusetzen.
➡️ Was die GPSR für Amazon-Händler bedeutet, hat Onlinehändler-News hier kompakt zusammengefasst
➡️ Muss die GPSR in alle 24 EU-Amtssprachen übersetzt werden. Auch hierzu hat Onlinehändler-News einem informativen Artikel bereitgestellt.
Dieser Beitrag ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit.