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Die neue EU-weite Lieferschwelle bringt bedeutsame Konsequenzen für den Online-Handel

Ab Juli 2021 tritt das neue Steuerpaket für den Online-Handel in Kraft. Die Neuregelung soll das System einheitlicher, einfacher und effizienter machen und Steuerbetrügereien vermindern. Darin werden unter anderem die Spanne für die Lieferschwellen neu geregelt und grenzüberschreitend vereinheitlicht.

Was ist eine Lieferschwelle

Eine Lieferschwelle ist der maximale Umsatz, den Online-Händler*innen in einem anderen EU-Land mit Privatpersonen machen dürfen, ohne in dem Land die Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Bislang hat jedes EU-Land einen individuell festgelegten Grenzwert (Lieferschwellenspanne reicht von 35.000 bis 100.000 Euro netto). Nach Erreichen bzw. Überschreiten der Lieferschwelle innerhalb eines Kalenderjahres müssen sich Online-Händler*innen im jeweiligen Land registrieren und sich dort auch um Steuererklärungen, Voranmeldungen und Einhaltung aller steuerlichen Vorgaben kümmern. Neben der Lieferschwelle ist auch die Lagerung in einem EU-Land ein Kriterium für die steuerliche Registrierung. Dies sollten vor allem amazon-Händler*innen, die PAN-EU oder den FBA-Service in EU-Ländern nutzen, beachten.

Was ändert sich in diesem Jahr für den Online-Handel?

Ab Juli gilt nun eine europaweite, einheitliche Grenze von 10.000 Euro. Ab diesem Grenzwert müssen sich Verkäufer*innen in allen Ländern der EU registrieren, in die sie verkaufen. Für die Festsetzung der Umsatzsteuer gilt das Bestimmungsland, in welches die Ware verkauft wird. Werden nun grenzüberschreitende B2C-Lieferungen von mehr als 10.000 Euro innerhalb eines Jahres getätigt, müssen sich Online-Händler*innen in allen Ländern umsatzsteuerlich registrieren, in welche die Waren verkauft werden. Um eine damit verbundene, aufwendige Registrierungspflicht in den EU-Staaten zu vermeiden, soll es eine zentrale Clearingstelle geben - ein sogenannter One-Stop-Shop (OSS).

Was ist ein One-Stop-Shop?

Diese zentrale Stelle ist als Lösung für Online-Händler*innen gedacht, um die langwierigen und umständlichen Registrierungen in einzelnen EU-Staaten abzulösen. Ab 1. Januar 2020 können EU-Unternehmer*innen an die One-Stop-Shops ihre Versandhandelsumsätze melden und nach Erreichen der einheitlichen Lieferschwelle von 10.000 Euro die in allen Mitgliedsstaaten anfallende Umsatzsteuer direkt ans Finanzamt abführen. In Deutschland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern. Die Nutzung dieses Verfahrens ist freiwillig. Allerdings bleibt das ausländische Umsatzsteuerrecht weiter anwendbar, so dass Händler*innen den jeweils anwendbaren Steuersatz eines EU-Staats ermitteln und anwenden müssen.

Nach derzeitigem Stand aber sollen über den One-Stop-Shop ausschließlich Versandlieferungen bzw. Fernverkäufe abgewickelt werden. Fernverkäufe sind Lieferungen an Endverbraucher (B2C) in einem EU-Land, welche aus einem anderen europäischen Land heraus versendet werden.

Bisher nicht bedacht im OSS wurden aber die Online-Händler*innen, die grenzüberschreitende Fullfilmentstrukturen nutzen. Das bedeutet, dass diese Händler*innen sich weiterhin in den einzelnen EU-Staaten steuerlich registrieren müssen.

Lokale Registrierungen und One-Stop-Shops sind in Kombination möglich. Da dies aber ein sehr komplexes Thema ist, kontaktieren Sie hier unbedingt Ihren Steuerberater.

Wie können sich Online-Händler*innen vorbereiten?

Da noch nicht alle Einzelheiten geklärt sind, können Sie als Unternehmen aber trotzdem schon Schritte vorbereiten, damit Sie ab 1. Juli mit den neuen Richtlinien starten können:
- Ab dem 01.04.21 können Sie eine Registrierungsanzeige an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln
- Sollten Sie OSS ab 01.07.21 nutzen möchten, müssen Sie sich spätestens 1 Tag vorher dort registrieren

Da der Starttermin ja nicht am 1. Januar 2021 erfolgt ist und verschoben wurde, empfiehlt es sich die Entwicklung im diesem 1. Halbjahr genau zu verfolgen und sich rechtzeitig auf die Vorgaben vorzubereiten.

Sollten Sie mit dem Thema Lieferschwellen bisher nicht vertraut sein, raten wir Ihnen in Ihrem Warenwirtschaftsprogramm die Grenzen in Echtzeit zu überwachen, um steuerrechtliche Maßnahmen zu vermeiden.

©Atlantis - stock.adobe.com   ©StudioHarmony - stock.adobe.com

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