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Ab 1. Juli 2022 gilt die erweiterte Registrierungspflicht für Erstverkehrbringer von Verpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind.
Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz wurde überarbeitet. Betroffen sind von der Novelle auch Online-Händler*innen. Die Neuerungen treten nicht alle sofort in Kraft, sondern gliedern sich in drei Stufen.