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Lieferzeiten und Warenverfügbarkeit

Gerade jetzt in der anstehenden Vorweihnachtszeit ist es für Onlineshopper wichtig, dass sie den Produktinformationen in punkto  Lieferzeit und Verfügbarkeit im Onlineshop vertrauen können und die Ware auch tatsächlich zum angegebenen Termin versendet wird. Hierbei sind einige Regeln vom Händler zu beachten, damit der Webshop abmahnsicher bleibt.

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Onlinehändler sind z.B. verpflichtet, Artikel die mit "Sofort lieferbar" beschrieben sind, spätestens am folgenden Werktag an den Kunden zu versenden, sonst droht eine Abmahnung. Hierzu erließ das Landgericht Aschaffenburg am 19.8.2014 ein entsprechendes Urteil.

Wer seine Kunden über eine "voraussichtliche Versanddauer" informiert und dabei z.B. die Formulierungen „Lieferung in der Regel innerhalb von X Tagen“ oder „Lieferung regelmäßig innerhalb von X Tagen“ verwendet, macht sich ebenfalls angreifbar für Abmahnungen (siehe OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2012). Die Begründung dafür: Der Kunde kann nicht zuverlässig einschätzen, wann Fälligkeiten eintreten bzw. Fristen enden oder es zu einem Verzug kommen kann. Besser ist hier die Nutzung einer Circa-Angabe.

Weiterhin erkannte das OLG Hamm am 11.08.2015 die Abmahnung eines Onlinehändlers als rechtens an, da dieser mit einem sogenannten "Lockvogelangebot" einen Kunden zum Kauf eines Elektrofahrrades animierte, welches dann aber gar nicht lieferbar war. Der Händler hatte in der Produktbeschreibung als Verfügbarkeitshinweis "nur noch wenige Exemplare auf Lager" hinterlegt, konnte dann allerdings nach dem Kauf das Lieferversprechen nicht halten. Das es sich hierbei laut des betroffenen Onlinehändlers um ein einmaliges Versehen handelte, ließ das Gericht nicht gelten und verwies auf die entsprechende BGH-Entscheidung Internet-Versandhandel vom 07.04.2005. Aufgrund dieser sind Onlinehändler angehalten, den Warenbestand im Onlineshop stets aktuell zum tatsächlich vorhandenen Lagerbestand zu halten.

OscWare® Pro unterstützt Onlinehändler mit seinen Artikel-Update- Connectoren dabei, die Artikelbestände im Webshop sowie in der Warenwirtschaft permanent aktuell zu halten. Durch den automatisierten Datenabgleich werden Doppelverkäufe vermieden, ebenfalls entfällt das doppelte Pflegen der Bestände im Webshop als auch in der Warenwirtschaft. Die Artikelbestandsdaten sind somit immer auf dem Laufenden und Engpässe können rechtzeitig erkannt werden.

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