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Newsletter Januar 2015

Die arbeitsreichen und hoffentlichen umsatzstarken Weihnachtswochen sind vorbei. Damit auch das Neue Jahr erfolgreich bleibt, steht seit einigen Tagen OscWare® Pro 2015 mit vielen hilfreichen Neuerungen zur Verfügung.

Weitere Themen in diesem Newsletter:

  • Bei der Platzierung von Produkten auf Preisportalen ist zu beachten, dass die Artikelpreise sowohl im Onlineshop als auch im Preisportal identisch sind, sonst droht Onlinehändlern eine Abmahnung gemäß eines Urteils des Landgerichts Düsseldorf bzgl. irreführender Preiswerbung.
  • Diese Woche ändert eBay die Frist für Käuferschutzanträge.

 

OscWare® Pro 2015

Mitte Januar ist OscWare® Pro 2015 mit einigen neuen Features erschienen. Unter anderem stehen folgende Neuerungen zur Verfügung: 

  • kompatibel mit Lexware 2015, DATEV 2015, Rowisoft 2015, JTL Wawi 2015 etc.
  • konfigurierbare Ansichten, z.B. bei den Artikel- oder Bestellansichten
  • automatisierte Bereinigung der Transferhistorie (max. 90 Tage) für eine verbesserte Ladezeit von OscWare® Pro
  • verbesserte Hilfefunktion
  • Anzeige des Kontingentverbrauchs pro Monat bei den Mietpaketen

Bitte beachten Sie, dass Sie Lexware Pro bzw. Premium 2015 erst installieren, wenn Sie das Upgrade auf OscWare® Pro 2015 bereits abgeschlossen haben. 

Übersicht der Upgradekosten bei einer Kauflizenz:

  • Kunden, die eine Kauflizenz in den Monaten November und Dezember kaufen, erhalten für das folgende Kalenderjahr ebenfalls alle Updates und Upgrades kostenfrei für die erworbende Kauflizenz.
  • Upgradekosten = 50% des Kaufpreises bei einer vorhandenen Kauflizenz, die nicht älter als 12 Monate ist.
  • Upgradekosten = 80% des Kaufpreises bei einer vorhandenen Kauflizenz, die nicht älter als 24 Monate ist.
  • Upgradekosten = 100% des Kaufpreises bei einer vorhandenen Kauflizenz, die älter als 24 Monate ist.

 

Ein Mischbetrieb von alten und neuen Kauflizenzen ist nicht möglich. Nutzer unserer Mietversion erhalten wie immer das Upgrade kostenfrei. Die Freischaltung erfolgt nach Aufforderung (z.B. per E-Mail oder Ticket) durch den Kunden. Bitte kontaktieren Sie uns als Kaufkunde im Falle eines Upgrades per Email oder Ticket und teilen uns Ihre gewünschte Zahlungsart (PayPal oder Lastschrift) sowie die gewünschten Module mit.

 

Gleiche Preise im Onlineshop und auf Preisportalen  

Das Landgericht Düsseldorf hat am 8. Januar 2015 entschieden, dass online angebotene Waren identische Preise sowohl im Onlineshop als auch auf den vom Anbieter genutzten Preisportalen aufweisen müssen. 

Hintergrund für das Urteil waren Angebote es Händlers für Mobiltelefone auf Google Shopping. Jedoch waren die beworbenen Mobiltelefone nicht zu den angegebenen Preisen erhältlich. Tatsächlich waren sie wesentlich teurer. Damit wurden potentielle Kunden irregeführt und Mitbewerber aufgrund des vermeintlich günstigen Angebotes benachteiligt. 

Quelle: wettbewerbszentrale.de

  

eBay: Friständerung für Käuferschutzanträge ab Ende Januar 2015

eBay ändert zum Ende des Monats die Frist für Käuferschutzanträge. Dadurch soll der Verkauf von Artikeln mit längeren Lieferzeiten unterstützt werden. Durch die neue Frist können Käufer bis zu 30 Tage nach dem spätesten voraussichtlichem Lieferdatum einen Käuferschutzantrag stellen. Damit bezieht sich die neue Frist auf das erwartete Lieferdatum und nicht mehr auf das Datum des Kaufs bzw. der Zahlung. Das soll für mehr Sicherheit bei den eBay-Händlern sorgen. Weitere Infos finden Sie hier.

Bilder Quelle: © styleuneed - Fotolia.com

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