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Verpackungslizenzierung in der EU – was Online-Händler*innen beim Auslandsversand unbedingt beachten sollten

Verpackungslizenzierung in der EU – was Online-Händler*innen beim Auslandsversand unbedingt beachten sollten

Insbesondere Online-Händler*innen sind in Deutschland verpflichtet, systembeteiligte Verpackungen, die erstmals in Verkehr gebracht werden, bei einem dualen System zu lizenzieren sowie zusätzlich eine Registrierung bei LUCID, der Zentralen Stelle für Verpackungsregister, vorzunehmen.

Vielen Händlern ist aber nicht bekannt, dass es eine EU-Verpackungsrichtlinie und EU-Abfallrahmenrichtlinie gibt. Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen diesen Inhalt in ihren eigenen Gesetzen umsetzen. Somit gibt es in jedem EU-Land unterschiedliche Gesetze zu Verpackungen und den Pflichten von Inverkehrbringern wie Online-Händlern. 

Bislang existiert keine einheitliche EU-Verpackungsverordnung

Jedes europäische Land hat seine eigenen Prozesse zur Lizenzierung. Es gibt bislang keine zentrale Anlaufstelle. Oft existiert keine digitale Lösung zur Abwicklung und in den seltensten Fällen finden sich die Regularien in deutscher Sprache vor. Doch Online-Händlern, die den Vorgaben der Länder nicht folgen, drohen empfindliche Sanktionen wie Abmahnungen, hohe Bußgelder und Vertriebsverbote.

In Österreich wird zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen unterschieden. Haushaltsverpackungen wie z. B. Wellpappe muss über ein duales System lizenziert werden. Händler mit einem jährlichen Gesamtumsatz < 730.000 € sind von den meisten Meldepflichten befreit, wenn sie gewisse Schwellwerte bei den Verpackungsmengen nicht überschreiten.

Versandhändler aus dem Ausland müssen auch beachten, dass sie nicht nur die Versandverpackungen (Transportverpackungen) lizenzieren müssen, sondern auch alle von ihnen eingesetzten Produktverpackungen (Verkaufsverpackungen).

Auch in Frankreich sind Inverkehrbringer*innen von Haushaltsverpackungen dazu verpflichtet, einem staatlich-genehmigten Rücknahmesystem beizutreten. Sobald Online-Händler*innen Produkte an einen Endkunden in Frankreich verkaufen, gilt die Lizenzierungspflicht. Es gibt keine Bagatellgrenze.

In Dänemark wurde eine Sonderverbrauchssteuer eingeführt. Unter diese Steuer fallen nicht alle Verpackungsmaterialien. Ausländische Unternehmen sind von der Steuer betroffen, wenn sie direkt Waren an den Endverbraucher in Dänemark versenden. Die Bagatellgrenze liegt hier bei 10.000 Kronen (umgerechnet ca. 1300 €). Ab dieser Grenze sind Onlinehändler*innen verpflichtet, sich zu registrieren und die Steuer zu entrichten.

In Belgien gilt eine Recyclingpflicht für Verpackungen erst ab einer jährlichen Menge von 300 kg. Wer unterhalb von 300 kg pro Jahr liegt, ist derzeit nicht verpflichtet, seine Verpackungen in Belgien bei einem Recycling-System zu lizenzieren.

Auch in den Niederlanden gilt eine Bagatellgrenze für Verpackungen. Diese liegt derzeit bei jährlich 50.000 kg Gesamtgewicht. Kleine Händler*innen sind demnach von den Verpflichtungen zur Verpackungsregistrierung und somit zur jährlichen Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen befreit.

In Luxemburg ist jedes Unternehmen wiederum verpflichtet ab der ersten Verpackung, die dort in Umlauf gebracht wird, sich bei einem Recycling-System zu registrieren. Eine Bagatellgrenze gibt es hier nicht.

Verpackungspflichtig ist man in Spanien, wenn man bestimmte Verpackungsmengen überschreitet. Haben Inverkehrbringer*innen jährlich weniger als 12.000 kg zu melden, kann eine günstige Pauschale gezahlt werden. Bei Mengen über 12.000 kg pro Jahr sind die Kilogramm-Preise zu bezahlen, die jährlich festgesetzt werden. 

In Polen sind Händler*innen ab der ersten Lieferung verpflichtet sich bei einer zentralen Stelle zu registrieren. Als ausländische Firma benötigt man eine PESEL-Nummer. Polen ist bei der Umsetzung seiner Abfallgesetze neben Deutschland eines der strengsten Länder in der EU. Bei nicht erfolgter Registrierung oder nicht vorhandener Angabe der BDO-Nummer auf allen Dokumenten drohen sehr hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.

In Italien müssen Händler*innen Verpackungen nur lizenzieren, wenn dieser dort eine Niederlassung hat.

In Griechenland ist eine Anmeldung im Verpackungsregister Pflicht, allerdings ist eine Registrierung für ausländische Unternehmen nur möglich mit einer Niederlassung in Griechenland bzw. mit einem griechischen Bevollmächtigten.

Hier ein Überblick der Vorgaben weiterer EU-Länder: https://verpackungslizenz24.de/verpackungslizenz-eu/

Die Lösung

Die sehr unterschiedlichen Verpackungsbestimmungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten machen es Online-Händlern bei EU-Lieferungen somit äußerst schwer, die Übersicht zu behalten und ihre Verpackungen ordnungsgemäß für das jeweilige Zielland zu lizenzieren.

Die kostenlose Selbstrecherche nach Lizenzierungsmöglichkeiten ist aufwendig und fehleranfällig, aber bei einer überschaubaren Menge an Ländern eine gute Möglichkeit.

Eine Alternative zur händischen Suche, bieten die Anbieter Ecosistant und Lizenzero.eu

Das Unternehmen Ecosistant bietet preisgünstig Alternativen speziell für Online-Händler*innen an. Man wählt die Länder aus, in die die Waren versendet werden, danach müssen in einem digital geführten Prozess Fragen dazu beantwortet werden. Das Ergebnis wird anschließend mit Anleitung, was im jeweiligen Land zu tun ist, angezeigt. Eine Anleitung pro Land gibt es zum Beispiel bereits ab 19,99 Euro. Mehr dazu unter www.ecosistant.de

Auch das duale System Interseroh unter www.lizenzero.eu richtet sich mit seinem Angebot speziell an kleine und mittelgroße Händler*innen, die mit deren Anleitungen pro Land die Vorgaben eigenständig, aber rechtskonform erfüllen können.

Sogenannte Full-Service Dienstleistungen können ebenfalls in Anspruch genommen werden. Hier wird Händlern die Arbeit fast komplett abgenommen, aber es fallen deutlich höhere Kosten an (5.000-10.000 Euro pro Jahr).

FAZIT

Je mehr Zielländer Händler*innen bedienen, desto komplexer, zeitaufwendiger und auch kostenintensiver kann sich der Prozess der Lizenzierung gestalten.

In Ländern, in denen es derzeit keine Lizenzierungspflicht oder eine Bagatellgrenze gibt, ist es trotzdem empfehlenswert, seine jährliche Verpackungsmenge exakt zu dokumentieren, um im Falle eines Audits zweifelsfrei belegen zu können, dass man die Vorgaben nicht überschritten hat. 

Die Nichteinhaltung der ausländischen Verpackungsgesetze kann empfindliche Strafen für Online-Händler*innen nach sich ziehen.

© alexlmx - stock.adobe.com

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