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Newsletter August 2017

Nicht nur Amazon ist immer wieder für Überraschungen gut. Vor wenigen Tagen sorgten Google und Walmart für einen Paukenschlag: Ab September arbeiten die beiden Großkonzerne zusammen und werden damit den E-Commerce ordentlich durchwirbeln. Über den Sprachassistenten von Google können dann die Walmart-Produkte online geordert werden - nach eigenen Angaben sind dies mehrere hunderttausend Artikel. Unsere News für den August:.


1. OscWare®: erweiterte Lexware-Features 

OscWare® bietet für die Artikel- und Bestellverwaltung in Lexware neue Sonderfunktionen, die das tägliche Handling für die Auftragsabwicklung im E-Commerce weiter vereinfachen. Folgende zusätzliche Features bietet OscWare® ab sofort bei der Anbindung von Lexware:

1. Artikelexport und -update

  • Beim Artikelexport und -update aus Lexware kann optional nur eine bestimmte Preisstaffel als Staffelpreis ausgelesen werden.
  • Beim Artikelexport und -update aus Lexware heraus können nun auch die Felder Inhalt, Maßeinheit, Verkaufseinheit und Grundmenge aus Freifeldern befüllt werden.

 

2. Bestellexport

  • Beim Bestellexport aus Lexware kann nach dem Bearbeiter der Aufträge gefiltert werden.

 

Eine Übersicht aller OscWare®-Connectoren für Lexware finden Sie hier: 

 

 
2. Online-Streitbeilegung: Abmahnung vermeiden.

Anfang 2016 wurde der Onlinehandel innerhalb kürzester Zeit verpflichtet, den Hinweis auf die EU-Streitbeilegungsplattform gemäß der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 aufzunehmen (OscWare®-Newsletter Dez 2016). Nun sind die ersten Onlinehändler von Abmahnungen betroffen, die sich genau darauf beziehen.

Grundsätzlich gilt: Wer als Händler online Angebote an Verbraucher offeriert, ist verpflichtet, einen Link auf die Streitbeilegungsplattform auf seiner Webseite zu integrieren. Sie Verlinkung hat auf http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erfolgen. Ist dieser Link nicht vorhanden, dann kommt der Händler seiner Angabepflicht nicht nach und kann abgemahnt werden.

Weiterhin muss der Link auf jeden Fall aktiv sein und den Nutzer tatsächlich zur Streitbeilegungsplattform bringen, sonst droht auch hier die Abmahnung. Ein entsprechendes Urteil vom Oberlandesgericht in München liegt seit September 2016 hierzu vor.

Wer über Onlinemarktplätze verkauft, ist ebenfalls in der Linkpflicht.  Das Gleiche gilt für den länderübergreifenden Handel in der EU.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier.

 

 


3. Rückblick August - Neues aus dem E-Commerce

Amazon Mindestverkaufsgebühr: Amazon-Händler im Niedrigpreissegment können sich ab dem 01.09.2017 über eine reduzierte Gebührenrechnung von Amazon freuen. Der Grund: Amazon streicht die Mindestverkaufsgebühr von 0,50 EUR pro Artikel. Nicht selten führte die bisherige Regelung zu teils absurd hohen Verkäufergebühren. Ab September werden dann die üblichen 15% Verkäufergebühren auf den Gesamtpreis inklusive Versand und Verpackung fällig.

Ebay: neue HTTPS-Sicherheitsstandards und Verpflichtung zu Verkäufer-Cockpit Pro: Ebay setzt bei seinen Kunden auf Sicherheit und ändert zum Oktober 2017 seine Sicherheitsstandards. Dann werden Kunden auf externe Inhalte ohne HTTPS-Protokoll mit einem "Nicht-Sicher"-Icon aufmerksam gemacht. Desweiteren ist die Nutzung des Verkäufer-Cockpits Pro seit 29. August 2017 für Ebay-Händler verpflichtend.

100 Tage real.de: Im vergangenen Februar verschmolzen der Onlinemarktplatz Hitmeister.de mit dem Onlineportal der Supermarktkette Real zu Real.de. Eine Umfrage bei den rund 4.000 aktiven Real.de-Händler zeigt nach 100 Tagen zufriedene Händler mit einer "teilweise siginifikanten" Umsatzsteigerung durch vollere Warenkörbe sowie einer höheren Marketingreichweite.

Bilder: @flaticon, © eyetronic-Fotolia.com, © Style-Photography-Fotolia.com, © Marco2811-Fotolia.com

Tags: News

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