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Abmahnwelle wegen Google Fonts - Wie Sie einer Abmahnung vorbeugen können

Zahllose Unternehmen erhalten derzeit Post aufgrund von DSGVO-Verstößen wegen dynamischer Einbindung von Google Fonts1 auf deren Websites. Durch die Verwendung von Google-Schriften werden verschiedene personenbezogene Daten (z. B. IP-Adressen oder verwendeter Browser) der Besucher*innen einer Website an Google in die USA weitergeleitet. Für diesen Vorgang ist eine Einwilligung nötig. Wenn diese fehlt, können Webseitenbetreiber*innen abgemahnt werden.

Begründet wird diese Forderung aufgrund eines Urteils (Az.:3 O 17493/20), bei dem das Landgericht München am 20.01.2022 die Betreiberin einer Website für den Einsatz von Google Fonts zu einem Schadensersatz in Höhe von 100 Euro verurteilt hat.

Wie erkenne ich, ob Webfonts von Google auf meiner Website verwendet wurden?

Prüfen Sie Ihre Website, ob Google Fonts verwendet werden. Ob es sich um eine dynamische Einbindung handelt, kann normalerweise über den Quellcode eingesehen werden. Sie erkennen dies daran, dass der Website-Quelltext auf „fonts.googleapis.com und „fonts.gstatic.com“ verlinkt.  

Alternativ können Sie mittels eines Google Fonts Scanners kostenlos prüfen lassen, ob Sie auf der sicheren Seite sind: 54gradsoftware (externer Link). 
Bitte beachten Sie: Unterseiten Ihrer Website werden nicht automatisch mitgeprüft! Die Unterseiten müssen Sie separat für sich in das Feld eintragen.

Wie kann ich nun Google-Fonts DSGVO-konform nutzen?

Sie müssen nicht gleich auf Google-Fonts verzichten. Sie können diese lokal auf Ihrem Webserver speichern. Laut Landgericht München ist eine lokale Methode datenschutzrechtlich unbedenklich, da bei der lokalen Einbindung der Google Fonts keine Daten an Google gesendet werden.

Bei der externen Einbindung sollte Sie mittels Cookie-Banner dafür sorgen, dass Sie eine Nutzungs-Einwilligung der Webseitenbesucher*innen erhalten. Hier muss bedacht werden, dass Besucher*innen dem auch nicht zustimmen könnten, dann sollte mit einer Fallback-Schriftart vorgesorgt werden. Ihre Datenschutzerklärung müssen Sie bei Verwendung der Consent-Abfrage mit den entsprechenden Informationen zum Einsatz der Google Fonts ergänzen. Eine Beratung ist bei der externen Einbindung daher empfehlenswert.

Sollten Sie auf Ihrer Website den Google Dienst reCAPTCHA (Spamschutz für Kontaktformulare) nutzen, dann ist zu raten, reCAPTCHA bis auf Weiteres nicht mehr zu verwenden, da die Google Fonts hier nicht lokal gespeichert werden können.

Was tun bei einer Abmahnung?

Die rechtliche Lage ist unübersichtlich. Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich juristischen Rat einholen, da es auch Abmahnungen an Webseitenbetreiber*innen gibt, die Google Fonts lokal eingebunden haben. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und legen Sie diese nicht einfach beiseite. 

Diese Hinweise sind unverbindlich und ersetzen keine rechtsanwaltliche Beratung.

1Google Fonts ist eine Sammlung von über 1.400 Schriftarten, die von Google bereitgestellt werden und auf Webseiten eingebunden werden können. Es fallen keine Lizenzgebühren oder andere Kosten an. Diese Bibliothek ist frei verfügbar und kann remote (auf Google-Server) als auch lokal (auf eigenem Server) verwendet werden.

© Sinuswelle - stock.adobe.com

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