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Newsletter Oktober 2017

Das Weihnachtsgeschäft läuft langsam an. Noch ist Zeit, um dem Onlineshop den letzten Schliff zu verpassen, z.B. beim Check-Out. Hier finden Sie ein paar nützliche Hinweise und Tipps, damit der volle Warenkorb nicht an der Kasse stehen bleibt. Unsere weiteren News für den Oktober:

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Abschaltung DHL Intraship mit Wechsel auf
DHL Versenden

Lange war es schon angekündigt, nun setzt es DHL um: Der DHL-Service Intraship wird demnächst abgeschaltet. Die Nutzer des Intraship-Moduls müssen dann auf den Service DHL Versenden, auch bekannt unter DHL Geschäftskundenportal, umstellen.

Damit die Umstellung - gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit - reibungslos funktioniert, bietet OscWare® umfangreiche Connectoren für die Anbindung von

  • » Onlinemarktplätzen, wie Amazon, Ebay, real.de, Cdiscount u.v.m.
  • » Warenwirtschaftssystemen, z.B. Lexware, JTL Wawi, Rowisoft usw. sowie
  • » Webshops, u.a. Shopware, Magento, Oxid, xt:commerce etc.

an den Logistikservice DHL Versenden/Geschäftskundenportal.

Steuern Sie mit OscWare® schnell und einfach Ihre Sendungen bei DHL Versenden ein. OscWare® generiert für Sie automatisiert das Versandlabel, speichert dieses als PDF-Dokument ab und kann sofort ausgedruckt werden.

Eine Übersicht aller OscWare®-Connectoren für DHL Versenden finden Sie hier.

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Umstellung auf Lexware 2018

In den kommenden Tagen beginnt Lexware mit der Auslieferung der Version für 2018.

Ein Hinweis unsererseits für Nutzer der Lexware Warenwirtschaft Pro bzw. Premium: Bitte nehmen Sie die Umstellung auf Lexware 2018 erst vor, nachdem OscWare® 2018 veröffentlicht wurde. Dies wird voraussichtlich Ende November 2017 erfolgen. Vielen Dank.

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Datenschutz-Grundverordnung
ab 25. Mai 2018

Auch wenn das gerade startende Weihnachtsgeschäft im Fokus vieler Onlinehändler steht, sollte bereits parallel mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) begonnen werden, die am 25. Mai 2018 EU-weit in Kraft tritt. Denn manche Maßnahmen dafür sind aufwendig und zeitintensiv. Gerade der erweiterte Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen den Datenschutz kann schnell zu einem hohen unternehmerischen Risiko werden.

Wer als Onlinehändler die bisherigen Datenschutzrichtlinien nach BDSG umgesetzt hat, tut sich mit den erweiterten Vorschriften der DS-GVO leichter. Folgende Bereiche bedürfen jedoch besonderer Beachtung:

Rechenschaftspflicht:
Die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie ihren aus der DS-GVO resultierenden Pflichten nachkommen. Der Gesetzgeber führt damit die Beweislastumkehr ein - das Unternehmen muss dann im Falle eines Datenschutzverstoßes nachweisen, dass es diesen nicht begangen hat. Dazu müssen die im Unternehmen installierten Kontrollmaßnahmen entsprechend dokumentiert werden.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten:
Deutschland hat für diesen Teil der DS-GVO eine eigene, nationale Regelung geschaffen, die sich weitgehend an der bisherigen BDSG orientiert. Unternehmen, die dauerhaft mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dieser muss zukünftig an die zuständige Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden. Damit wird sichergestellt, dass die Unternehmen dieser Regelung nachkommen. Der Datenschutzbeauftragte sollte zudem bei einer eventuellen Betriebsprüfung entsprechendes Wissen zum Datenschutz aufweisen können.

Werbeschreiben mit neuen Transparenz-Anforderungen:
Die DS-GVO regelt die Verwendung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke nach dem sogenannten "Opt-Out-Prinzip". Damit können die Kundendaten für Werbezwecke genutzt werden, jedoch muss der Empfänger auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen und dann auch aus dem Werbeverteiler entfernt werden.

Verschiedene Ratgeber zur Umsetzung der DS-GVO liegen bereits von den unterschiedlichen Aufsichtsbehörden vor. Für einen Überblick, welche Maßnahmen grundsätzlich notwendig zur Umsetzung sind, finden Sie hier den Fragebogen der bayrischen Auftsichtsbehörde.

 

(Quelle: neuhandeln.de)

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Monatsrückblick Oktober -
Neues aus dem E-Commerce

EG-Öko-Verordnung: Der EuGH hat am 12. Oktober 2017 ein Grundsatzurteil für Onlinehändler mit biologischen Lebensmitteln im Shop erlassen. Wer Artikel mit dem Zusatz "Bio" anbietet, unterliegt der EG-Öko-Verordnung. Da beim Distanzhandel keine direkte Übergabe der Produkte zwischen Käufer und Verkäufer stattfindet, muss eine Zertifizierung durch die jeweilige Kontrollstelle stattfinden, um die Qualität der verkauften Ware sicherzustellen.

Ebay & Thalia: Ebay will zu Amazon aufschließen und attraktiver für seine Kunden werden. In Zusammenarbeit mit Thalia können Ebay Premium-Kunden nun das E-Book-Abo "Tolino Select" für 6 Monate ausprobieren. Dabei können monatlich bis zu vier neue E-Books aus 40 neuen Buchtiteln gelesen werden.

Amazon Global Store: Über den Amazon Global Store können Kunden aus China bereits seit 2014 auf unterschiedlichen Amazon Ländermärkten, z.B. Amazon.com, Amazon.co.uk, Amazon.co.jp, einkaufen. Nun steht auch der deutsche Amazon-Ableger chinesischen Kunden offen. Deutsche Produkte sind im Reich der Mitte hoch begehrt, vor allem Babyprodukte, Küchen- und Haushaltswaren sowie Körperpflegeprodukte.

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Bilder: @flaticon, © Style-Photography-Fotolia.com, © JiSign-Fotolia.com, © Marco2811-Fotolia.com

Tags: News

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